Bequemlichkeitstest: Maxi-Cosi

Zum sicheren Transport von Kindern in Fahrzeugen werden Rückhalteeinrichtungen verwendet, welche an die geringe Körpergröße von Kindern angepasst ist. Geregelt ist dies verpflichtend in der § 21 der Straßenverkehrsordnung. Dort steht, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder mitgenommen werden, andernfalls droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Genug der Vorschriften und Drohungen, uns ging es um die Bequemlichkeit. So hat sich unser neustes Mitglied im IFVU dazu bereiterklärt, den Kindersitz dahingehend zu testen.

Das Fazit: Auf die Dauer etwas unbequem, aber für eine definierte Zeitspanne tolerabel. Das Federkleid könnte über längere Zeit darunter leiden. Was als positiv empfunden wurde war, dass ein hohes Sicherheitsgefühl durch die stramme Vergurtung gegeben sei.

Konflikt-Henne beim Probeliegen